Terminvereinbarung und Honorar
Im Allgemeinen wird in der jeweiligen Stunde der darauf folgende Termin vereinbart. Es können auch mehrere Termine hintereinander fixiert werden.
Honorar
Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art der Leistung. Bei KlientInnen im Rahmen einer Psychotherapie mit einer krankheitswertigen Beeinträchtigung, die mit einer namentlich genannten Diagnose nach ICD 10 zu definieren ist, leistet die BVA einen Beitrag iHv € 40.-, alle anderen Krankenkassen leisten € 30.- pro Therapieeinheit. Um diesen Beitrag zu erhalten, müssen die von mir ausgestellten Honorarnoten und eine ärztliche Bestätigung über eine vom Arzt erfolgte Untersuchung, datiert vor dem zweiten Sitzungstermin an die jeweilige Kasse zur Refundierung geschickt werden. Nach der 10. Sitzung verlangen alle Krankenkassen eine genauere Beschreibung der Diagnose nach ICD10 meinerseits im Rahmen eines Antrags auf Kostenzuschuss.
Für Bestätigungen und sonstige Schriftstücke ist ein Betrag je nach Aufwand zu bezahlen.
Absagen
Es ist mir aus organisatorischen Gründen ein großes Anliegen, dass Termine wie vereinbart wahrgenommen werden. Sollte es aus dringenden, nachvollziehbaren Gründen dennoch nicht möglich sein, den Termin einzuhalten, ersuche ich um persönliche Absage am Telefon so früh wie möglich. Ich rufe bei Nichterreichbarkeit gerne zurück. Für nicht abgesagte Termine sowie für innerhalb von 24 Stunden vor der vereinbarten Sitzung abgesagte Termine ist im Allgemeinen das Honorar zu bezahlen.
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